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Gruppenbesteuerung

Kommentar und systematische Darstellungen

1. Aufl. 2005

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Dokumentvorschau
Gruppenbesteuerung (1. Auflage)

7.2.4.2 Beteiligung und Beteiligungsveränderung

Auf Grund des Verweises auf Abs. 4 liegt eine der Firmenwertab(zu)schreibung unterworfene Beteiligung bei Anschaffung einer solchen von mehr als 50 % des Nennkapitals vor.

Wird zunächst eine maximal 50 %ige Beteiligung angeschafft und in einem späteren Jahr eine zusätzliche Beteiligung, mit der die maßgebliche Beteiligung iSd Abs. 4 gegeben ist, ist ab dem Jahr der Gruppenzugehörigkeit eine geteilte Betrachtung für beide Beteiligungsquoten anzustellen.

Beispiele:
a)

Eine inländische Kapitalgesellschaft kauft am alle Anteile einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft, deren Gewinnermittlungszeitraum das Kalenderjahr ist. Die Gruppenbildung und Firmenwertabschreibung ist ab dem Jahr 06 möglich. Erfolgt die Gruppenbildung erst zB zum , geht 1/15 der Firmenwertabschreibung verloren.

b)

Die inländische Kapitalgesellschaft A kauft im Jahr 01 40 % der Anteile an der inländischen Kapitalgesellschaft B um 100.000. Eine Gruppenbildung ist mangels einer mittelbaren Zusatzbeteiligung nicht möglich. Die Kapitalgesellschaft A kauft im Jahr 03 weitere 35 % um 90.000 und ist nunmehr mit 75 % beteiligt. Ab dem Jahr 04 ist die Gruppenbildung mög...

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