zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 361 Einleitung des Verfahrens

Tarmann-Prentner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Antragsprinzip
1- 4
II.
Inhalt des Antrags
5, 6
III.
Antragslegitimation
7, 8
IV.
Rehabilitation
9, 10
V.
Minderjährige
11, 12
VI.
Mitwirkungspflicht
13, 14
VII.
Antragstellung bei anderen Rechtsträgern
15- 17

I. Antragsprinzip

1

Für die Feststellung von Leistungsansprüchen gilt in der Kranken- und Pensionsversicherung das Antragsprinzip (Abs 1 Z 1). Eine Leistungsgewährung ist nur auf Grund eines Antrages zulässig (RS 0085092). In der UV darf der SVT auch von sich aus tätig werden (Abs 1 Z 2). Die anzuwendenden Verfahrensvorschriften des AVG sind in § 357 taxativ aufgezählt. Eine Ausnahme vom Antragsprinzip bildet die Gewährung von Leistungen aus dem VersFall der gemindAF nach § 86 Abs 6, nämlich bei Entziehung des RehabGeldes wegen voraussichtlich dauerhafter Invalidität oder BU (seit dem SVAG 2014).

2

Nach § 13 Abs 2 AVG müssen fristgebundene oder fristbestimmende Eingaben schriftlich eingebracht werden. Leistungsanträge betreffend Hinterbliebenenleistungen sind insofern fristgebunden, als sie den konkreten Anfall der Leistung bestimmen. Auch solche materiell-rechtlichen Fristen sind von § 13 Abs 2 AVG umfasst (RS 0110821). Für die Leistungen des VT aus der UV ist die Antragste...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.