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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 351i Bundesverwaltungsgericht, Mitwirkung fachkundiger Laienrichter/Laienrichterinnen

Seyfried

Übersicht der Kommentierung


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I.
Das BVwG
A.
BVwG statt VwG der Länder
1- 3
B.
Senat statt Einzelrichter
4
C.
Senatszusammensetzung
5- 8

Vorspann

Hinweis zur Organisationsreform ab 2020: Im § 351i idF SV-OG BGBl I 2018/100 wird nur das Wort „Hauptverband“ durch das Wort „Dachverband“ ersetzt; siehe Anhang.

I. Das BVwG

A. BVwG statt VwG der Länder

1

Die UHK, welche nach bisheriger Rechtslage als Berufungsbehörde für die vertriebsberechtigten Unternehmen gegen Entscheidungen des HV iZm dem EKO als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag nach Art 133 Z 4 B-VG eingerichtet war, wurde im Zuge der mit BGBl I 2012/51 kundgemachten Novellierung des B-VG und der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit Ablauf des Jahres 2013 aufgelöst (Art 151 Abs 51 Z 8 iVm Anlage A. Z 7 B-VG). Zur Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des HV wären nach Art 131 Abs 1 B-VG idF der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 grds die VwG der Länder berufen.

2

Nach Art 131 Abs 4 Z 2 B-VG idF der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 besteht aber die Möglichkeit, in Angelegenheiten des Bundes, die nicht iSd Abs 2 der Bestimmung in unmittelbarer Bundesverwaltung be...

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