ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 348g Elektronische Abrechnung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Hintergrund | |||
A. | VfGH-Erkenntnis zu § 340a | |||
B. | Folgen des VfGH-Erkenntnisses zu § 340a | |||
II. | Abrechnung der Apotheken mit den KVT | |||
A. | Rechnungslegung | |||
1. | Elektronische Rechnungslegung | |||
2. | Zeitpunkt und Zeitraum der Rechnungslegung | |||
3. | Übermittlung | |||
4. | Rezeptgebühr | |||
B. | Rezeptlegung | |||
C. | Bezahlung der Rechnungen | |||
1. | Zahlungsverkehr | |||
2. | Nachlassgewährung | |||
3. | Fehlen von Gültigkeitserfordernissen | |||
D. | Aufbewahrung |
Vorspann
Hinweis zur Organisationsreform ab 2020: Im § 348g idF SV-OG BGBl I 2018/100 wird nur das Wort „Hauptverband“ durch das Wort „Dachverband“ ersetzt; siehe Anhang.
I. Hintergrund
A. VfGH-Erkenntnis zu § 340a
1
In seiner Entscheidung zu G 145/05 und V 106, 107/05 stellte der VfGH fest, dass die Bestimmung des § 340a zweiter Satz den für die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern geltenden Verfassungsgrundsätzen widerspreche: Die Festsetzung einheitlicher Grundsätze für die EDV-Abrechnung der Vertragsärzte berühre nämlich (in maßgeblicher Weise) auch die Interessen dieser Ärzte, doch seien diese nicht als Angehörige des HV oder eines ihm angehörigen SVT anzusehen; auch komme ihnen kein Einfluss auf die Kreation der leitenden Organe di...