zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3681-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441b Verbandsvorstand

Josef Souhrada

1

Zu den Aufgaben des Verbandsvorstandes siehe § 441f. Die Vertretung des HV nach außen erfolgt nach § 441f Abs 1 durch den Verbandsvorstand.

2

Die vierjährige Funktionsperiode des Verbandsvorstandes (derzeit läuft die vierte Periode von 1/2017 bis Ende 2020) entspricht der vierjährigen Funktionsperiode der Vorsitzenden der Trägerkonferenz.

3

Die Rechtsstellung der Teilnahmeberechtigten nach Abs 1 letzter Satz als Versicherungsvertreter leitet sich aus Abs 2 Z 1 ab. Es gelten auch für diese Personengruppe die Haftungs- und Verschwiegenheitsregeln nach § 424. Maßgebend für die Gestaltung der Vorschläge hinsichtlich der Fraktionsaufteilung ist die Situation bei der erstmaligen Willensbildung des vorschlagenden Organs (Beschlusszeitpunkt etc). Das G enthält keine Bestimmungen über das Auftreten neuer Fraktionen während einer Funktionsperiode, dies bildet keinen Anlass für die Neugestaltung der Vorschläge nach Abs 1 letzter Satz (und Enthebung der bis dahin vorgeschlagenen/entsendeten Mitglieder; zu Neuwahlen vgl für die SVT § 423 Abs 5). Nur jene Fraktionen, die bereits zur Zeit des Vorschlags bestanden haben und nicht berücksichtigt wurden, haben das Recht auf Entsendu...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.