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ASoK 10, Oktober 2016, Seite 387

Möglichkeiten und Grenzen der Überprüfung berufskundlicher Gutachten

Wann wurde ein berufskundliches Gutachten lege artis durchgeführt?

Wolfgang Kollenz

Berufskundliche Gutachten sind im Laufe der Zeit deutlich anspruchsvoller geworden. In Sozialrechtsverfahren werden etwa auch von der Judikatur traditionell anerkannte Verweisungsberufe klagsseitig immer mehr hinterfragt, vor allem aber werden bei Kündigungsanfechtungen berufliche Integrationsprognosen – je nachdem, ob positiv oder negativ – von der klagenden oder beklagten Partei immer häufiger zu widerlegen versucht. Sogar eine Schadenersatzklage gegen einen Sachverständigen für Berufskunde wegen einer angeblich unrichtigen beruflichen Eingliederungsprognose ist bekannt, wenngleich diese letztlich in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Da Arbeitsplätze wesentlich kostbarer geworden sind als bei günstiger Konjunkturlage, ist es auch verständlich, wenn Parteienvertreter ihr Fragerecht immer mehr ausreizen. Zunehmend ist dabei auch festzustellen, dass eine Offenlegung der Erhebungsquellen bzw die Namhaftmachung der konkreten Auskunftspersonen eingefordert werden. In diesem Beitrag soll daher dargestellt werden, an welchen Kriterien gemessen werden kann, ob ein berufskundliches Gutachten lege artis ist und wo die Grenzen der Überprüfbarkeit liegen.

1. Rechtlicher Rahmen

Wozu ist der allg...

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