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Naht das Ende des freien Dienstvertrages?
Tendenzen in der neueren Rechtsprechung des VwGH
Die sozialversicherungsrechtliche Judikatur des VwGH nimmt bei vielen Tätigkeiten von vornherein ein echtes Arbeitsverhältnis an, das zur Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 1 ASVG führt; freie Dienstverträge, die zur Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 4 ASVG oder nach § 2 GSVG führen, sind offenbar im Aussterben begriffen. Der vorliegende Beitrag unterzieht diese Judikatur einer kritischen Würdigung.
1. Einleitung
Die Erbringung von Diensten für einen anderen kann auf unterschiedlicher rechtlicher Basis erfolgen. Kontinuierliche Dienstleistungen mit Einbindung des Dienstleistenden in eine betriebliche Organisation werden typischerweise aufgrund eines Arbeitsvertrages erbracht; soll dem Dienstleistenden ein Freiraum bei der Erbringung der Dienste offenstehen, bietet sich der sogenannte freie Dienstvertrag als rechtliche Basis der Geschäftsbeziehung an. Geht man vom Inhalt der geschuldeten Dienste aus, so kann im Prinzip jede Leistung, die aufgrund eines Arbeitsvertrages erbracht wird, auch aufgrund eines freien Dienstvertrages geschuldet sein.
Die Wahl eines bestimmten Gestaltungsmittels durch die Vertragsparteien zieht unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich. „Echte“ Arbeitnehmer genießen den vollen...