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ASoK 10, Oktober 2016, Seite 397

Normenprüfungsantrag zur Sachbezugssonderregelung für Vorführkraftfahrzeuge

/2016 und RN/7100004/2016.

In der Sachbezugswerteverordnung ist in § 4 Abs 6 eine Sonderregelung verankert, wonach bei Vorführkraftfahrzeugen die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen sind. Wie der Begriff des Vorführkraftfahrzeugs in diesem Zusammenhang auszulegen ist, ist strittig:

  • Nach der Auslegung des historischen Verordnungsgebers handelt es sich bei einem Vorführkraftfahrzeug um ein Fahrzeug, das ein Arbeitgeber von einem Händler, der dieses für Vorführzwecke angeschafft hat, erwirbt. Die Sonderregelung soll demnach für diese besondere Art eines Gebrauchtwagens eine pauschale Rückrechnung auf die Erstanschaffungskosten ermöglichen.

  • Die Finanzverwaltung ist später hingegen davon ausgegangen, dass sich diese Regelung auf die Autohändler selbst bezieht, die ihren Arbeitnehmern Vorführkraftfahrzeuge zur Privatnutzung überlassen. Diese zunächst im Lohnsteuerprotokoll 2008 vertretene Auffassung findet sich nunmehr auch in Rz 182 der LStR 2002.

  • Das BFG ist zuletzt im Erkenntnis vom , RV/7103143/2014, der ursprünglichen Intention des Verordnungsgebers gefolgt, nach der die angeführte Sonderregelung nicht anzuwenden ist, wenn ein Händler seinen Arbeitnehmern Vorführkraftfahrzeuge zur...

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