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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 35

Sachbezug für Vorführkraftfahrzeuge

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Die Sachbezugswerteverordnung sieht in § 4 Abs 6 eine Sonderregelung vor, wonach für die Bewertung des Sachbezugs aus der Privatnutzung von Vorführkraftfahrzeugen die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen sind. Die AusleS. 36 gung dieser Regelung war lange Zeit strittig (siehe dazu die Praxis-News vom Oktober 2016, ASoK 2016, 397):

  • Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/7103143/2014, die Auffassung vertreten, dass für den Fall, dass ein Händler seinen Arbeitnehmern Vorführkraftfahrzeuge zur Verfügung stellt, nicht diese Sonderregelung, sondern die Grundsatzregelung des § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung, wonach sich die Bewertung nach den tatsächlichen Anschaffungskosten des Arbeitgebers richtet, anwendbar ist. Gegen diese Entscheidung hat das Finanzamt eine Amtsrevision beim VwGH eingebracht.

  • Zuletzt hat der ua, einen seitens des BFG gestellten Normenprüfungsantrag auf Aufhebung der Sonderregelung des § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung wegen Gesetzwidrigkeit mit der Begründung zurückgewiesen, dass bei isolierter Aufhebung dieser Regelung nach § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen wären und dies wegen der den Kfz-Händlern bei der Anschaffung regelmäßig eingeräumten Sond...

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