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ASoK 10, Oktober 2016, Seite 377

Die ZKO-Meldung

Analyse der Vorschriften und sich daraus ergebender Rechtsprobleme

Sebastian Zankel

Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Dienstnehmern innerhalb des EWR bzw der Schweiz sind mittlerweile zahlreiche Rechtsvorschriften zu beachten. Eine davon ist die Verpflichtung, die Entsendung bzw die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung bei der Zentralen Koordinationsstelle des BMF für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung (ZKO) zu melden. In folgendem Beitrag sollen die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit diesen Meldungen und einzelne sich aus den Meldungen ergebende Rechtsprobleme untersucht werden. Dabei soll auch bereits auf die Rechtsvorschriften des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG), BGBl I 2016/44, welches mit in Kraft tritt, eingegangen werden.

1. Die Entsendemeldung (ZKO3-Meldung)

1.1. Meldefrist

Ein Dienstgeber aus dem EWR hat jede einzelne Entsendung gemäß § 7b Abs 3 AVRAG spätestens eine Woche vor Beginn der Tätigkeit des entsandten Mitarbeiters bei der ZKO zu melden. In Katastrophenfällen, bei unaufschiebbaren Arbeiten und bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen genügt die Meldung unverzüglich vor Arbeitsaufnahme. Jedenfalls unverzüglich zu melden ist jedwede Änderung der gemeldeten Angaben.

Mit entfällt gemäß § 19 Abs 2 LSD-BG die Einwochenfri...

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