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Gruppenbildung für die Inanspruchnahme von Abgaben- und Beitragsbegünstigungen
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Viele Abgaben- und Beitragsbefreiungsbestimmungen verlangen, dass die begünstigten Zuwendungen an alle oder zumindest an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.
S. 399 Nach der bisherigen Judikatur und Verwaltungspraxis muss eine solche Gruppenbildung ausschließlich nach betriebsbezogenen Merkmalen (zB Art der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit, Dienstzeit) erfolgen.
Der VwGH hat im angeführten Erkenntnis die Bedeutung der Betriebsbezogenheit aber relativiert und festgehalten, dass der Begriff der Gruppe nicht für alle Befreiungsbestimmungen gleich interpretiert werden kann. Ob die Gruppenbildung sachlich begründbar ist, hängt im Einzelfall auch von der Art des Vorteils, der mit der Gruppenzugehörigkeit verbunden ist, und vom Zweck der Steuerbefreiung ab.
Für die Steuer- und Beitragsbefreiung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung müssen daher auch soziale Merkmale als Gruppenbildungskriterien (zB Arbeitnehmer/-innen mit Kindern unter 10 Jahren) anerkannt werden. Auch hinsichtlich der Befreiung für Stock-Options, die für vor dem eingeräumte Optionen gilt, ist auf den Zweck und die Wirkungsweise solcher Programme Bedacht zu nehmen.
Eine sachlich begründb...