zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 8 Vorsatz, Fahrlässigkeit

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 8
A.
Vorsatz
1.
Wissen und Wollen
1, 2
a)
Wissen
35
b)
Wollen
6
2.
Absichtlichkeit
7, 8
3.
Wissentlichkeit
9
4.
Eventualvorsatz
10, 11
5.
Abgrenzung Eventualvorsatz – bewusste Fahrlässigkeit
1214
6.
Zeitpunkt
B.
Fahrlässigkeit
1621b
1.
Fahrlässigkeitstatbestand
a)
Objektive Sorgfaltswidrigkeit
2224a
b)
Objektive Zurechnung
aa)
Risikozusammenhang
2628
bb)
Adäquanzzusammenhang
cc)
Risikoerhöhung
2.
Fahrlässigkeitsschuld
a)
Subjektive Sorgfaltswidrigkeit
3134
b)
(Wahrscheinliche) Voraussehbarkeit (subjektive Zurechenbarkeit)
c)
Zumutbarkeit
3638
C.
Grobe Fahrlässigkeit
3942
II.
Rechtsprechung zu § 8
A.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 3

I. Kommentar zu § 8

A. Vorsatz

1. Wissen und Wollen

1

Das Finanzstrafgesetz definiert den Vorsatz in § 8 Abs 1 FinStrG wortgleich wie § 5 Abs 1 StGB. Danach ist Gegenstand des Vorsatzes die Verwirklichung eines äußeren Sachverhaltes, der dem Tatbild eines Strafgesetzes entspricht. Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er einen solchen Sachverhalt verwirklichen will. Nur auf die Herbeiführung des (tatbildlichen) Sachverhaltes muss sich der Vorsatz richten (EB StGB). Dabei ist es aber bei den Verkürzungstatbeständen nicht erforderlic...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.