FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
5. Aufl. 2018
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S. VVorwort zur 5. Auflage
Seit dem Erscheinen der 4. Auflage sind nunmehr fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit hat das Finanzstrafrecht mehrere (elf!) Novellierungen erfahren. Zu nennen sind hier insbesondere die FinStrG-Novelle 2014, die wesentliche Änderungen bei der Selbstanzeige (§ 29) gebracht hat und das AbgÄG 2015, das (in Anpassung an das StrÄG 2015) die Gewerbsmäßigkeit (§ 38 FinStrG) neu definiert sowie Anpassungen an den Zollkodex der Union bei den Tatbeständen des Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben vorgenommen hat. Das StRefG 2015/2016 hat (ua) die Strafbarkeit von fahrlässigen Verkürzungsdelikten auf grob fahrlässige Tatbegehung eingeschränkt und die Registrierkassenpflicht strafrechtlich abgesichert. Hervorzuheben ist auch das EU-AbgÄG 2016: Im Zusammenhang mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit (§ 49b) für Verstöße gegen die Übermittlung des länderbezogenen Berichts in das FinStrG implementiert. Aufgrund der rasanten internationalen Entwicklung im Bereich der Amts- und Rechtshilfe, internationalen Vorgaben (EU, OECD) und nationaler Umsetzungen (EU-JZG und FinStrZG), musste die Kommentierung zu § 5 FinStrG ausgebaut werden. Auch die Zahl der Nebengesetze, die Verstöße als Finanzvergehen ahnden, hat sich in den letzten Jahren stark vermehrt (GMSG, KontRegG, KapMeldeG, WiEReG). Parallel dazu haben Judikatur und Literatur wesentliche Impulse gegeben.
Gesetzesänderungen sowie Judikatur und Literatur wurden bis April 2018 berücksichtigt.
Die § 1, 2, 3, 4, 5, 11, 12, 13, 14, 17, 19, 21, 22, 28a, 29, 30, 30a, 31, 32, 33, 49, 49a, 49b, 50, 51, 51a und 52 FinStrG wurden von Elisabeth Köck bearbeitet, ebenso wie die Finanzvergehen in den neuen Nebengesetzen (GMSG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und Kapitalabfluss-Meldegesetz). Die § 18, 37, 41, 44, 45, 46, 47 und 48b FinStrG hat Stefanie Judmaier kommentiert. Die § 15, 16, 20, 23, 35, 36, 43, 48, 48a FinStrG und die Strafbestimmungen in den bestehenden Nebengesetzen (AEG, AlkStG, ArtHG, AußWG, MinStG, MOG, PPG, BG Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen, TabMG) hat Michael Kalcher überarbeitet. Marcus Schmitt hat die § 6, 7, 8, 9, 10, 24, 26, 27, 28, 34, 38, 38a und 39 FinStrG sowie die Strafbestimmung im WiEReG erläutert.
Das neue Autorenteam hofft, dass auch die neue Auflage eine so freundliche Aufnahme findet wie die Vorauflagen.
Unser aufrichtiger Dank gilt allen, die zum Gelingen dieses Werkes beigetragen haben – insbesondere dem Begründer dieses Kommentars, Herrn HR Dr. WolfgangSommergruber, und Herrn Dr. Franz Reger sowie den Autoren der Vorauflagen. Fr. Mag. Helga Ebenthaler, MA hat uns durch zahlreiche Diskussionen tatkräftig unterstützt. Dafür wollen wir ihr herzlich danken. Ebenso danken wir Fr. Dr. Dagmar Gartmayer für ihre Anmerkungen zu § 5 FinStrG. Nicht zuletzt danken wir dem Linde-Verlag für die freundliche Aufnahme und speziell Frau Dr. Gerit Kandutsch und Herrn Mag. RomanKriszt für die ganz ausgezeichnete Betreuung.
Wien, im April 2018
Die Autoren