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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 47 Strafschärfung bei Rückfall

Stefanie Judmaier

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 47
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I. Kommentar zu § 47

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§ 47 FinStrG entspricht in seinem Aufbau dem § 41 FinStrG. Als Finanzvergehen kommen hier jedoch nur vorsätzliche Eingriffe in Monopolrechte (§ 44 Abs 1 FinStrG) und vorsätzliche Monopolhehlerei (§ 46 Abs 1 FinStrG) in Betracht. Es kommt daher auch im gerichtlichen Verfahren (vgl dagegen § 41 Abs 1 FinStrG) nur eine Erweiterung der (ansonsten vorgesehenen) Geldstrafdrohung auf das Eineinhalbfache der Bemessungsgrundlage in Frage. Die Strafverschärfung liegt im Ermessen der Behörde.

Vgl im Übrigen den Kommentar zu § 41 FinStrG.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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