FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
5. Aufl. 2018
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S. VVorwort zur 5. Auflage
Seit dem Erscheinen der 4. Auflage sind nunmehr fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit hat das Finanzstrafrecht mehrere (elf!) Novellierungen erfahren. Zu nennen sind hier insbesondere die FinStrG-Novelle 2014, die wesentliche Änderungen bei der Selbstanzeige (§ 29) gebracht hat und das AbgÄG 2015, das (in Anpassung an das StrÄG 2015) die Gewerbsmäßigkeit (§ 38 FinStrG) neu definiert sowie Anpassungen an den Zollkodex der Union bei den Tatbeständen des Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben vorgenommen hat. Das StRefG 2015/2016 hat (ua) die Strafbarkeit von fahrlässigen Verkürzungsdelikten auf grob fahrlässige Tatbegehung eingeschränkt und die Registrierkassenpflicht strafrechtlich abgesichert. Hervorzuheben ist auch das EU-AbgÄG 2016: Im Zusammenhang mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit (§ 49b) für Verstöße gegen die Übermittlung des länderbezogenen Berichts in das FinStrG implementiert. Aufgrund der rasanten internationalen Entwicklung im Bereich der Amts- und Rechtshilfe, internationalen Vorgaben (EU, OECD) und nationaler Umsetzungen (EU-JZG und FinStrZG), musste die Kommentierung zu § 5 FinStrG ausgebaut werden. Auch...