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Verfahren: Schätzung
• Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Beschwerdeführer nicht von seiner Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (auch hinsichtlich einer Schätzung gemäß § 184 BAO) beizutragen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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