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Privatpilotenschein bei Arzt
Privatpilotenschein bei Arzt (§ 20 EStG)
Der Erwerb eines Privatpilotenscheines ist weder für die Tätigkeit als Arzt noch für die Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich von flugärztlichen Untersuchungen notwendig. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer ohne Pilotenschein keinen Zugang zur Berufsgruppe der Piloten als Patienten bekommen hätte und dass seine fliegerische Betätigung seine Chancen auf die Bestellung zum Leiter eines flugmedizinischen Zentrums wesentlich erhöhte, führt nicht zur Abzugsfähigkeit. Aufwendungen für die Lebensführung werden selbst dann nicht zu Betriebsausgaben, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen ().