zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite R 6

Auswärtige Berufsausbildung

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes vertritt der VwGH die Auffassung, dass es sich beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" i. S. d. § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. I Nr. 624/1995 i. d. F. BGBl. II Nr. 449/2001 um ein solches handeln muss, welches während des Tages Verkehrsverbindungen (mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde) sicherstellt. Der Umstand, dass der Studierende im Einzelfall nicht in der Lage ist, andere als in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen zu besuchen, stellt einen Ausnahmefall dar, auf den die Verordnung auch unter Bedachtnahme auf Art. 7 Abs. 1 B-VG nicht Bedacht zu nehmen brauchte. - (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...