zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite T 24

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

Die Höhe der ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern ohne Nachweis der Barauslagen zu leistenden Entschädigung (§ 12 Abs. 4 Satz 2 des Bewährungshilfegesetzes 1969, BGBl. Nr. 146/1969 i. d. F. des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009) beträgt ab je Schützling monatlich 62 Euro (Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, BGBl. II Nr. 4/2010).

Daten werden geladen...