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SWK 1, 1. Jänner 2009, Seite 2

LStR 2002 - 2. Wartungserlass 2008

Das BMF hat soeben mit Erlass vom , GZ BMF-010222/0248-VI/7/2008, Änderungen der LStR 2002 veröffentlicht. Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2008" werden gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2008 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Fassung des 2. Wartungserlasses 2008 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Volltext des 2. LStR-Wartungserlasses in der Findok.

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