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Sonstige Einkünfte aus dem Verzicht auf eine Option
Leistung im Sinn eines Unterlassens gegen Entgelt
Wird eine Option auf Erlangung von Alleinmietrechten unentgeltlich eingeräumt und später vom Optionsberechtigten nicht ausgeübt, um der optionsüberlassenden Firma Gelegenheit zu geben, ihrerseits die Mietrechte an Dritte abzutreten, so liegt weder eine Veräußerung von Privatvermögen noch eine gleichzuhaltende Vermögensumschichtung vor. Der dafür an den Optionsberechtigten bezahlte Betrag zählt zu den Einkünften gemäß § 29 Z 3 EStG 1988.
1. Betriebsprüfungs- und Berufungsverfahren
Die N. GmbH räumte dem Berufungswerber im April 1996 die Option ein, die Alleinmietrechte bezüglich einer bestimmten Liegenschaft zu erhalten, wobei der Zweck dieses Vertrags darin bestand, der E+R. KG ein Betriebsgelände zu verschaffen. Diese Zusage war bis Februar 1997 gültig. Die Pläne für die E+R KG ließen sich nicht verwirklichen.
Im November 1996 erklärte sich der Berufungswerber in einer Optionsrücktrittserklärung unwiderruflich bereit, "die Mietrechte zurückzugeben", wenn die N. GmbH ihre Rechte an die Q. AG (fremder Dritter) um 10 Mio. ATS abtrete und dem Berufungswerber eine Abstandszahlung von 5 Mio. ATS bezahle. Am unterzeichnete die Firma N. GmbH die Ablöseverträge mit der Q. AG und nahm die Optio...