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SWK 1, 1. Jänner 2009, Seite T 2

"Blaulichteinsatz" bei Kommunalsteuerexekution - eine wahre Geschichte

Josef Schlager

Der Klient ruft seinen Steuerberater aufgeregt an, dass ein Exekutionsbeamter wegen 43,50 Euro Kommunalsteuerrückstand bei ihm sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Rückstand bestehe. Der Beamte hätte bereits die Polizei angerufen, weil er den Gebäudezutritt verwehrt hat, und auch er hätte als Geschäftsführer seiner GmbH die Polizei angerufen. Der Steuerberater ist nur einen Kilometer entfernt vom Büro des Klienten, sieht bereits zwei Polizeiautos mit Blaulicht vorbeirasen und fährt sofort nach. Zwischenzeitlich sagt ihm seine Lohnverrechnung und Buchhaltung, dass keine Beträge offen sind. Vor Ort angekommen wird bereits laut "diskutiert". Der Steuerberater greift zur Geldbörse und sagt, er bezahlt den Rückstand, wobei er noch 10 Euro Pfändungsgebühr darauflegen musste, und alle Beteiligten verlassen den Ort des Geschehens. Tatsächlich war ein Jahr vorher der Betrag zwar überwiesen worden, aber auf eine unrichtige Steuernummer, wobei der Eingabefehler nicht korrigiert wurde und an ein Unternehmen ausbezahlt wurde, das zwischenzeitlich bereits liquidiert worden war. Vom Steuerberater wird dieser Sachverhalt zum Anlass genommen, ein Schreiben an das Finanzrechts- und Steueram...

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