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ÖBA 10, Oktober 2021, Seite 677

Konsequenzen der Haftungsbeschränkung nach § 275 Abs 2 UGB bzw § 62a BWG

Zugleich eine Replik auf ÖBA 2020, 774

Clemens Jenny und Matthias Stipanitz

Fragen im Zusammenhang mit der Abschlussprüferhaftung beschäftigen Lehre und Rsp bereits seit vielen Jahren. Durch den medienwirksamen Konkurs der Commerzialbank Mattersburg mit Schäden in der Höhe von mehreren hundert Millionen Euro haben diese Diskussionen neuerlich an Fahrt aufgenommen. Dabei spielt vor allem die bis heute noch nicht abschließend geklärte Verteilung der Haftungshöchstsummen nach § 275 Abs 2 UGB und § 62a BWG eine wesentliche Rolle. Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach. Dabei soll neben dem Verhältnis zwischen den verschiedenen Anspruchsberechtigten (geprüfte Gesellschaft, geschädigte Gläubiger) bei der Geltendmachung der Haftung für eine mangelhafte Abschlussprüfung auch die Rechtsnatur der Haftungsbeschränkung geklärt werden.

https://doi.org/10.47782/oeba202110067701

Questions relating to auditors' liability have been subject of doctrine and jurisprudence for many years. The discussions gained new importance after the bankruptcy of Commerzialbank Mattersburg, which caused damages in the amount of several hundred million euros and attracted a lot of media attention. In particular, the distribution of the maximum liability amounts according to Section 275 (2) of the Austrian Com...

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