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ÖBA 10, Oktober 2021, Seite 703

AML Update:

Neues EU-Geldwäschepaket und der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Geldwäscheprävention

Jeannette Gorzala

Schätzungen nehmen an, dass Geldwäsche jährlich im Ausmaß von zwischen 2% und 5% des weltweiten BIP betrieben wird – dies sind zwischen € 715 Milliarden und € 1,87 Billionen pro Jahr. Die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) nehmen weltweit zu. Erst am veröffentlichte die EU-Kommission ein umfangreiches Gesetzespaket zu AML/CTF, bestehend aus vier Legislativvorschlägen. Diese Vielzahl an Regelungen in einem Finanzsystem, das mit immer stärker integrierten Finanzströmen, dem globalen Charakter von Geldwäscherei und technischen Innovationen auseinandergesetzt ist, stellt Verpflichtete vor große Herausforderungen. In einem zweiten Anlauf wurde am auch die Novelle des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) beschlossen, die den Informationsaustausch zwischen Geldwäsche-Verpflichteten, Warnmeldungen durch die Geldwäschemeldestelle und das Monitoring von Transaktionen mittels künstlicher Intelligenz (KI) und anderen neuen Techniken ermöglicht. Diese Entwicklungen werden die Rahmenbedingungen im Bereich AML/CFT-Compliance stark beeinflussen und sind Gegenstand dieses Beitrags.

https://doi.org/10.47782/oeba202110070301

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