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ÖBA 10, Oktober 2021, Seite 659

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202110065901

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Benchmark-VO: Konsultation der EU-Kommission – Delegierter Rechtsakt zur CHF-LIBOR-Nachfolge (SARON compounded)

Erfreulicherweise hat die EU-Kommission Anfang August die Konsultation zu den Durchführungsrechtsakten gemäß dem Mandat in Art 23b Benchmark-VO zur gesetzlichen Nachfolgeregelung für den CHF LIBOR sowie den EONIA durchgeführt. Die im Vorfeld eingebrachten Anliegen vor allem auch der Bundessparte wurden dabei den praktischen Notwendigkeiten entsprechend berücksichtigt.

Die Bundessparte unterstützt die – nach langwierigen Vordiskussionen gestartete – Initiative der Europäischen Kommission, einen gesetzlichen Ersatz für den CHF-LIBOR durch eine Durchführungsverordnung und die Verwendung von SARON Compound Rates nach der „Last Reset“-Methode und einem festen Spread-Adjustment festzulegen. Die „Last Reset“-Methode ist wesentlich, um Kunden den jeweils für die nächste Periode zur Anwendung kommenden Referenzwert gemäß zivil-/konsumentenschutzrechtlichen Vorgaben bereits zu Beginn der jeweiligen Periode bereitstellen zu können. Der Adjustment-Spread dient dazu, ökonomische Kontinuität zwischen dem CHF LIBOR und dem compounded SARON zu gewährleisten. Um die wirtschaftli...

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