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ÖBA 1, Jänner 2021, Seite 54

Klauselentscheidung zu Leasingbedingungen

https://doi.org/10.47782/oeba202101005401

§§ 879, 907, 909, 911, 918, 1332, 1333, 1336 ABGB; § 6, 6a, 28 KSchG; § 14, 16, 26 VKrG

Klauselentscheidung zu Leasingbedingungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

2.1. Klausel 1:

Der Kunde leistet seine Zahlungen so, dass der Zahlungseingang bereits bei Fälligkeit am von [der Bekl] genannten Bankkonto gegeben ist, andernfalls liegt Verzug vor.

Nach § 6a Abs 2 KSchG, von dem gem § 2 Abs 2 KSchG nicht zu Lasten des Verbrauchers abgegangen werden kann, reicht für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung der Geldschuld eines Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer durch Banküberweisung die Erteilung des Überweisungsauftrags am Tag der Fälligkeit. Eine teleologische Reduktion einer Regelung erfordert den klaren Nachweis des Gesetzeszwecks, an dem sich die korrigierende (einschränkende) Auslegung orientieren soll (RS0106113 [T3]). Davon kann hier nicht ausgegangen werden, hat doch der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass für Verbraucher eine von § 907a Abs 2 S 1 ABGB abweichende Regelung getroffen werden soll. Auch die Materialien stellen klar, dass in § 6a Abs 2 KSchG für das Unternehmer-Verbraucher-Verhältnis eine Sonderregelung zu § 907a Abs 2 S 1 ABGB geschaffen werden soll (RV 2111 BlgNR 24. GP 18, 19, 32 und 33). Die Klausel verstößt somit gege...

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