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ÖBA 1, Jänner 2021, Seite 17

Überarbeitung der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik

Mit den am publizierten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) werden die in 2015 veröffentlichten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2015/22) überarbeitet und ersetzt.

Die zur Konsultation gestellte Neufassung der Leitlinien berücksichtigt insbesondere die mit der Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD5) eingeführten geänderten und erweiterten Bestimmungen für eine solide Vergütungspolitik der Institute.

Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Neuerungen und Konkretisierungen:

  • Geschlechtsneutrale Ausrichtung der Vergütungsregelungen und -praxis: Die überarbeiteten Leitlinien legen fest, dass Institute eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter anwenden und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ berücksichtigen sollen. Die EBA wird die Vorgehensweise der Institute im Rahmen eines Berichts nachverfolgen. Dieser soll innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der finalen Leitlinien publiziert werden.

  • Variable Vergütung von identifizierten Mitarbeitern: Zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Bestimmungen nach CRD5 spezifizieren die Leitlinien weitere Einzelheiten...

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