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SWK 12, 20. April 2007, Seite 429

Automatische Bescheide haben Bescheidqualität

VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Johann Fischerlehner

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2005/14/0014, einen Zurückweisungsbescheid des , wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Der UFS hat im aufgehobenen Bescheid eine Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid zurückgewiesen, da dieser vollautomatisch ohne Zutun der zuständigen Abgabenbehörde ergangen sei und daher nicht ein individueller hoheitlicher Willensakt der zuständigen Behörde sein könne.

1. Rechtsansicht des UFS

Dem vom VwGH aufgehobenen Bescheid und ähnlich lautenden Entscheidungen des UFS lagen Erledigungen zugrunde, die ohne Zutun eines Organwalters des zuständigen Finanzamtes vollautomatisch von der Bundesrechenzentrum GmbH erstellt und versendet wurden. Nach Ansicht des UFS fehlte den so erlassenen automatischen Erledigungen die Zurückführbarkeit auf den Willen des durch das Gesetz zur Entscheidung berufenen Organs und damit die Bescheidqualität. Dabei stützte sich der UFS auf die Rechtsprechung des VfGH zu automatisierten Bescheiden. Konsequenz aus dieser Rechtsansicht war die Zurückweisung der gegen diese automatischen Bescheide eingebrachten Berufungen gemäß § 273 Abs. 1 BAO wegen Unzulässigkeit. Damit folgte der UFS einer Rechtsansicht, die R...

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