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SWK 12, 20. April 2007, Seite 408

Aufwendungen für Interessentenbeitrag zur Sanierung eines Güterwegs - Sonderausgabe für Wohnraumsanierung?

Gem. § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG können als Sonderausgaben abgezogen werden: "Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzwert des Wohnraums wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern."

07 0503/1-IV/7/91: "Werden Aufwendungen für das öffentliche Wasser- oder Kanalnetz im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims getätigt, so waren und sind diese Aufwendungen in den Errichtungstatbestand eingebunden und damit grundsätzlich im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich begünstigt. Ein nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze, wie etwa die Wasser- und Kanalversorgung, ist bei bestehenden Wohnobjekten als Sanierungsaufwand begünstigt. [...] Absetzbar im Rahmen des Tatbestandes der Wohnraumsanierung sind allerdings nur die Aufwendungen für das Herstellen eines Anschlusses im Wohnraum und für die Zuleitung zum Versorgungsnetz, nicht aber die an die Gemeinde zu entrichtenden Anschlussgebühren. Bei diesen Anschlussgebühren handelt es sich um Aufwendungen, die lediglich mittelbar eine Verbesserung im bisher vorhandenen Wohnraum bewirken. Ähnliches gilt z. B. für Anliegerbeiträge usw. zur Verbe...

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