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SWK 12, 20. April 2007, Seite 410

Entschädigungen als Aufsichtsratsmitglied und sonstige Umsätze

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Der Steuerpflichtige A bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erzielt Umsätze aus der Vermietung eines Reihenhauses für Wohnzwecke i. H. v. jährlich 28.000 Euro. A erklärt diese Vermietungsumsätze unter Inanspruchnahme der Befreiung für Kleinunternehmer. A wird zum Aufsichtsrat bestellt und erhält eine jährliche Vergütung einschließlich Reisespesen von 12.000 Euro. Welchen Einfluss hat diese zusätzliche Vergütung auf die Umsatzsteuerpflicht von A?

Antwort: Bei der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds handelt es sich um Einkünfte gem. § 22 Z 2 EStG. Die Leistungen sind gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG (ohne Optionsmöglichkeit) unecht steuerbefreit. Dies bedeutet, ein Vorsteuerabzug für die Reisekosten ist nicht möglich. Gem. § 2 Abs. 1 UStG wird die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers erfasst (Grundsatz der Unternehmenseinheit); der Unternehmer kann daher stets nur ein Unternehmen i. S. d. UStG haben. Somit sind die Umsätze aus der Vermietung und die Vergütung aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zusammenzufassen. Weil beide Umsätze zusammen über 30.000 Euro liegen, fällt A aus der Kleinunternehmerregelung heraus, auch wenn die Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates unecht steuerbefreit ...

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