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V/V: steuerfrei gebildete Beträge
• Nach der Judikatur war im Zusammenhang mit steuerfrei gebildeten Beträgen gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 innerhalb der Neun-Jahres-Frist zwar eine im Gesetz vorgesehene Verrechnung zulässig, jedoch keine freiwillige Auflösung. - (§ 28 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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