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SWK 36, 15. Dezember 2006, Seite 123

Wertpapierbegünstigung ab 2007

Legale Steuervermeidung durch Wertpapiere und optimierte Umschichtung?

Ab der Veranlagung 2007 können Personen, die den Gewinn eines Betriebes gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 EStG einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes, höchstens jedoch 100.000 Euro, gewinnmindernd geltend machen. Diese Bestimmung wurde im Gegensatz zur Investitionsprämie sehr einfach gehalten und kann dennoch zu nicht beabsichtigten Steuervermeidungen führen. Denn binnen kurzer Zeit werden auch Banken entsprechende Steuervermeidungs-Wertpapierkonten auf den Markt bringen.

Wenn der Unternehmer betriebsnotwendige Anlagegüter anschafft, dann kann er den Zeitpunkt i. d. R. nicht steuern. Wenn z. B. ein Arzt ein neues medizinisches Gerät benötigt, dann wird er dieses umgehend anschaffen müssen. Nicht so bei Wertpapieren. Denn ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner wird zunächst bis zum Jahresende abwarten, um festzustellen, ob er die Grenze von 10 % seines Gewinnes durch Investitionen ausgeschöpft hat. Wenn nicht, dann wird er in den letzten Dezembertagen des Jahres 2007 (angenommen mit spätestens ; siehe dazu unten) die erforderlichen Wertpapiere anschaffen. Da § 14 Abs. 5 Z 4 EStG nicht erfordert, das...

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