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SWK 36, 15. Dezember 2006, Seite 1005

VwGH zur Vergütung von Energieabgaben

Das Elektrizitätsabgabegesetz sieht eine Besteuerung der Lieferung von elektrischer Energie vor. Abgabenschuldner ist der Lieferer der elektrischen Energie, dem der Empfänger der Lieferung die ihm weiterverrechnete Elektrizitätsabgabe zu ersetzen hat. Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht für den Empfänger der Lieferung eine teilweise Vergütung der Energieabgabe vor, wobei diese Verfügung nur Produktionsbetrieben, nicht aber Dienstleistungsunternehmen gewährt wurde.

Der VwGH hat mit Entscheidung vom , 2006/17/0157 und 0158, festgestellt, Dienstleistungsunternehmen könne nach dem Gemeinschaftsrecht eine Energieabgabenvergütung nicht gewährt werden, weil dies - entsprechend einer Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom Oktober 2006 - zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfenempfänger führen würde. Ein Bescheid, der nach dem anzuwendenden (nationalen) Energieabgabenvergütungsgesetz einem Dienstleistungsunternehmen die Vergütung von Energieabgaben versagt, sei deshalb nicht rechtswidrig, weil der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts entgegenstehe. Mehr dazu auf der Homepage des VwGH unter http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/de/presse/frameset.php?content=/Content.Node/de/presse/pressemitteilungen/2006/12_2_Energieverguetung.php

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