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DB-Pflicht: Geschäftsführer
• Bei der Sachverhaltsfeststellung, ob ein Unternehmerwagnis vorliege, ist der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung die wesentliche Bedeutung beizumessen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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