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DB-Pflicht: Geschäftsführer
• Ein relevantes Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Hinblick darauf, dass über viele Jahre Geschäftsführerbezüge in gleich bleibender Höhe gezahlt wurden, die Umsatz- und Ertragsentwicklung ein Absinken des Bezuges nicht erwarten ließ und ein Mindest-Fixbezug vereinbart war, auszuschließen. - (§ 4 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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