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SWK 32, 10. November 2004, Seite 164

Versicherungen bekommen gleiches Steuerzuckerl wie Pensionskassen

Nur 2,5 statt 4 % Versicherungssteuer für neue Gruppenrente

(APA) - Die heimische Versicherungswirtschaft hat eine steuerliche Gleichbehandlung mit den Pensionskassen bei der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie in nationales Recht durchgesetzt. Mit nur 2,5 Prozent Versicherungssteuer - statt ansonsten 4 Prozent - werden die Prämien der neuen „Gruppenrenten"-Produkte belastet sein, kündigte Finanzstaatssekretär Alfred Finz an. Der Begutachtungentwurf soll im November verschickt werden. Umgesetzt sein muss die Richtlinie EU-weit bis September 2005.

Finz sagte, den Lebensversicherern solle es ab kommendem Jahr ermöglicht werden, ähnliche Produkte auf betrieblicher Ebene anzubieten wie die Pensionskassen. Konkret gehe es dabei um die Rentenversicherung sowie die Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. In steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht werden die Versicherer mit den Pensionskassen gleichgestellt.

Einmalige Auszahlungen zum Pensionsantritt sind - ebenso wie bei den Kassen - mit 9.300 Euro limitiert; dabei handelt es sich um die alte 100.000-Schilling-Grenze, die mehrmals valorisiert worden ist. Für Pensionsauszahlungen ist Lohn- bzw. Einkommensteuer zu bezahlen, die Anspar- bzw. Einzahlungsphase ist dagegen, mit Ausnahme der redu...

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