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V/V: Werbungskosten
Werbungskosten - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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Anmerkung: Im vorliegenden Fall wurde 1990 (!) eine Liegenschaft samt Inventar erworben und in der Folge vermietet. Strittig ist seit 1991 (!) die Höhe der AfA für das Inventar. Die Berufungsvorentscheidung datiert vom (!) die Berufung vom (!). Dass der VwGH weitere sechs Jahre zur Feststellung eines Begründungsmangels benötigte, trägt nicht zur Rechtssicherheit im Steuerrecht bei. Man denke dabei an die Abfassung der Steuererklärungen 1992 - 2001!