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SWK 8, 10. März 2003, Seite S 276

Erwerb und Verwaltung von Bezugsrechten von ?gebrauchten³ deutschen Lebensversicherungen durch österreichische KEG

Zur einkommensteuerlichen Behandlung

Der Unternehmensgegenstand der KEG soll der Erwerb von Bezugsrechten von „gebrauchten" deutschen Lebensversicherungen und die Verwaltung derselben sein. Eine derartige Tätigkeit wird nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen als gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) einzustufen sein, da sie den Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen (hier: § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) führen würde, überschreitet.

Ob Vermögensnutzung von Privatvermögen (bloße Vermögensverwaltung) oder gewerbliche Vermögensverwertung vorliegt, ist nach Rz. 5424 EStR 2000 immer eine Sachverhaltsfrage, die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist (; ) und lässt sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einheitlichen Maßstäben beurteilen. In Zweifelsfällen wird jedoch darauf abzustellen sein, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht ().

Eine betriebliche Tätigkeit liegt nach Rz. 5423 EStR 2000 immer dann vor, wenn die Gesamtheit der Aktivitäten objektiv erkennbar auf Wiederholung gerichtet ist, die planmäßige...

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