Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 2003, Seite W 34

Planung und Kontrolle der Nachfolge in GmbH-Anteilen

Gestaltungen und Einflussmöglichkeiten über den Tod hinaus?

Christian Fritz

Die Unternehmensnachfolge ist ein wesentlicher strategischer Schritt - auch und gerade für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, für die es einige Besonderheiten zu beachten gilt. Die Situation für die Angehörigen der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe bei der Nachfolgeplanung ist jedoch alles andere als einfach. Einerseits sind frühzeitige Übertragungsvorgänge (in vorweggenommener Erbfolge) steuerlich attraktiv, andererseits möchten aber viele Gesellschafter einer GmbH Einfluss und Kontrolle nicht zu früh vollständig an den Nachfolger abgeben. Welche Punkte bei der GmbH-Nachfolge zu beachten sind und wie sich Alt-Gesellschafter auch nach der Anteilsübertragung noch eine gewisse Kontrollmöglichkeit über die Gesellschaft bewahren können, wird im folgenden Beitrag in den Grundzügen erörtert.

1. Wege der Nachfolge in einer GmbH

Für die Übertragung von GmbH-Anteilen an einen Nachfolger zu Lebzeiten und im Todesfall gelten zivilrechtlich verschiedene Regelungen.

1.1. Vorweggenommene Erbfolge (zu Lebzeiten)

Soll ein GmbH-Anteil noch zu Lebzeiten des Gesellschafters auf einen Nachfolger (unentgeltlich) übertragen werden, ist zunächst zu prüfen, ob der Gesellschaftsvertrag dies ermögl...

Daten werden geladen...