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Lehrbeauftragte: Einkunftsart
• Zur Frage nach der Art der Einkünfte von Lehrbeauftragten an Hochschulen geht der VwGH allerdings in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Lehrbeauftragte regelmäßig Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht. Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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