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Der Begutachtungsentwurf zum Gesetz über die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben
Verringerung der administrativen Belastung der Arbeitgeber, Synergieeffekte für die Verwaltung
(SWK) - Das Finanzministerium hat soeben den Begutachtungsentwurf zum Gesetz über die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben verschickt. Derzeit erfolgen die Sozialversicherungsprüfung, die Lohnsteuerprüfung mit der Prüfung des Dienstgeberbeitrages sowie die Prüfung der Kommunalsteuer durch Organe der Krankenversicherungsträger, der Finanzämter und der Gemeinden, und zwar jeweils durch unterschiedliche Prüforgane zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alle drei Prüfungen beziehen sich aber auf die gleichen Aufzeichnungen (Lohnkonto und Buchhaltung).
Durch das Gesetz über die gemeinsame Prüfung soll erreicht werden, dass alle lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer und DB, SV-Beiträge, Kommunalsteuer) im Rahmen eines Prüfungsvorganges geprüft werden. Die Prüfung ist im Regelfall von einem Prüfungsorgan (einem Prüfer aus dem Bereich der Sozialversicherung oder aus dem Bereich der Finanzverwaltung) durchzuführen. Mit der einheitlichen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben soll daher die administrative Belastung der Arbeitgeber vermindert und gleichzeitig erhebliche Synergieeffekte in der Verwaltung realisiert werden.
Die Begutachtungsfrist endet am . Das Gesetz soll Ende Mai 2002 im ...