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SWK 12, 20. April 2002, Seite R 26
Abfertigung: Begünstigung
• Nach § 23 Abs. 6 AngG haben Erben den halben Abfertigungsanspruch; nur dieser Teil fällt somit unter die Begünstigung des § 67 Abs. 3 EStG 1988. - (§ 67 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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