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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur formwechselnden Umwandlung
UmS 106/12/02: Eine GmbH hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr von 1. 3. bis 28. 2. Diese GmbH wird per in eine AG umgewandelt, wobei der Regelbilanzstichtag 28. 2. nicht verändert wird. Für die GmbH werden Bilanzen zum und zum erstellt. Die AG erstellt eine Bilanz zum . Welche Ergebnisse sind in den Körperschaftsteuererklärungen der GmbH und der AG aufzunehmen?
Antwort: Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG oder umgekehrt ist im Hinblick auf den fehlenden Übergang des Vermögens auf einen anderen keine Umgründung i. S. d. UmgrStG. Es liegt eine identitätswahrende Änderung der rechtlichen Struktur vor, die an der Steuersubjekteigenschaft der umgewandelten Kapitalgesellschaft nichts ändert. Damit kommt es körperschaftsteuerrechtlich im Laufe des Wirtschaftsjahres bis zu einer das Wirtschaftsjahr und die Gewinnbesteuerung nicht beeinflussenden Änderung des Rechtskleides. Die von der GmbH erstellte Bilanz zum hat wohl handelsrechtliche, aber keine steuerliche Bedeutung, der Gewinn oder Verlust des im Kalenderjahr 01 endenden Wirtschaftsjahres ist auf Grund nur einer Körperschaftsteuererklärung der AG bei der Veranlagung des Jahre...