Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer: Haftung
• Ein Geschäftsführer, der trotz Kenntnis der schlechten wirtschaftlichen Lage der GmbH die Ausstellung von Eilnachrichtverzichtserklärungen veranlasst und alle künftigen Forderungen an die Hausbank im Rahmen einer Mantelzession als Besicherung eines Kredites abgetreten hat, kann sich daher nicht darauf berufen, er sei zu Unrecht als Haftender für Abgabenschulden in Anspruch genommen worden. Denn gerade durch sein Verhalten hat er Einbringungsmaßnahmen bei der GmbH verhindert. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
()