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Unterbrechungshandlungen und Eintritt der Bemessungsverjährung
Der Berufungswerber (Bw.) erklärte in den Jahren 1984 - 1987 u. a. Einkünfte aus der Vermietung eines in der Gemeinde X gelegenen Appartementhauses.
Zunächst wurde der Bw. zwar betragsmäßig erklärungsgemäß zur Umsatz- und Einkommensteuer 1985 - 1987 veranlagt, wobei die Bezug habenden Abgabenbescheide in Ermangelung der endgültigen Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietungstätigkeit vorläufig erlassen wurden.
Im Zuge der Veranlagung des Jahres 1988 wurde der Bw. auf Grund der beigefügten Erklärung, nur in den Jahren 1984 - 1987 Vermietungseinkünfte erzielt zu haben, aufgefordert, das weitere „Schicksal" des in X gelegenen Appartementhauses bekannt zu geben. In der Folge teilte Bw. mit, dass das Gebäude im Jahre 1988 veräußert worden sei.
Der Bw. wurde in weiterer Folge unter Außerachtlassung der negativen Betriebsergebnisse 1984 - 1986 sowie des Einnahmenüberschusses 1987 endgültig zur Einkommensteuer veranlagt und es wurden die Umsatzsteuer 1985 - 1987 betreffend entsprechende Nichtfestsetzungsbescheide erlassen.
In der gegen vorgenannte Bescheide erhobenen Berufung wurde ausgeführt, dass die Erlassung derselben insoweit nicht rechtens sei, als der Abgabenanspruch ber...