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Veräußerungsgewinne
• Vor dem Hintergrund des im § 24 EStG zum Ausdruck kommenden Gedankens der ab-schließenden Besteuerung ist es konsequent, die Übergangsregelung zu § 23 a EStG 1972 i. V. m. § 112 EStG 1988 auch auf Veräußerungsgewinne zu beziehen. - (§ 24 EStG 1988), (Abweisung)
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