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SWK 29, 10. Oktober 2002, Seite 65

Schätzung: Sicherheitszuschlag

Sachverhaltsfeststellungen über erzielte, aber nicht erklärte Einkünfte eines Jahres berechtigen zur Festsetzung eines Sicherheitszuschlages für dieses Jahr, nicht aber für ein nachfolgendes Jahr. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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