Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2002, Seite 179

Abfertigung Neu für Selbständige

Steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellung kann schon 2002 erfolgen

Martin Binder und Bettina Schifko

Im Zuge des Beschlusses des Bundesgesetzes, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz - HWG 2002 im Nationalrat beschlossen worden ist, bringt eine erste Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) und Einkommensteuergesetz eine Reihe von Neuerungen für die Abfertigung Neu, insbesondere die Abfertigung Neu für Selbständige. Weiters kann die steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellung nicht erst 2003, sondern auch schon 2002 erfolgen. Geschieht dies nicht im Jahr 2002, dann können die Rückstellungen nicht mehr mit 50 %, sondern nur noch mit 47,5 % der fiktiven Abfertigungsansprüche steuerlich begünstigt gebildet werden.

1. Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge - Abfertigung Neu für Selbständige (§§ 108 g bis 108 i EStG)

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist von ihrer Konzeption her eine „Weiterentwicklung" der im BMVG geregelten „Abfertigung Neu". Ziel ist es, alle Steuerpflichtigen, und zwar unabhängig davon, ob sie tatsächlich Einkommensteuer bezahlen, in den Genuss einer geförderten Zukunftsvorsorge kommen zu lassen.

Die Förderung ist im Sinne einer gleichmäßigen Wirkung als Prämie ausgestaltet. Die Beitragshöhe, bis zu der eine Prämie erstattet wird, wird von de...

Daten werden geladen...