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Geschäftsführer: DB
• Die für die Beurteilung der DB-Pflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers wesentliche Frage der Eingliederung in den betrieblichen Organismus ist dann zu bejahen, wenn diese Eingliederung mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung verwirklicht wird. - (§ 41 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
(, 0084, 0090)