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Abgabenschulden: Löschung
• Bringt ein Abgabepflichtiger 1 Mio. S von Thailand nach Österreich, spricht dies für eine deutliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation und es liegen somit die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für den Widerruf der (seinerzeitigen) Löschung von Abgabenschulden vor. - (§ 294 Abs. 1 lit. a BAO), (Abweisung)
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